Details
Untertanendisziplinierung durch weltliche Strafjustiz? Zur Kriminalitätsgeschichte der Frühen Neuzeit
1. Auflage
13,99 € |
|
Verlag: | Grin Verlag |
Format: | |
Veröffentl.: | 30.03.2005 |
ISBN/EAN: | 9783638361637 |
Sprache: | deutsch |
Anzahl Seiten: | 19 |
Dieses eBook erhalten Sie ohne Kopierschutz.
Beschreibungen
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Sprache: Deutsch, Abstract: EINLEITUNG
Unter Berufung auf Max Webers Rationalisierungstheorie hat der deutsche Historiker Gerhard Oestreich (1910 – 1978) in den späten 1960er Jahren die Frühe Neuzeit als eine Epoche der „Sozialdisziplinierung“ charakterisiert, an deren Ende die Lebensführung eines jeden Untertanen nahezu vollständig den rigorosen Normen der neuen territorialstaatlichen Policeygesetze unterworfen worden sei. Aus dem Arsenal der herrschaftlichen Implementierungsmaßnahmen habe wiederum besonders die verschärfte strafrechtliche Sanktionierung von abweichenden Verhaltensweisen dazu beigetragen, dass der sich ab dem 16. Jahrhundert herausbildende „Polizei- und Ordnungsstaat“ vorrangig die untersten Schichten der Bevölkerung dauerhaft zu einem gottesfürchtigen und obrigkeitskonformen Lebenswandel zu erziehen vermochte.1 Auf den folgenden Seiten soll nun erörtert werden, ob dieses lineare Disziplinierungskonzept auch einer kriminalitätsgeschichtlichen Überprüfung standhält.
Als ein Zweig der allgemeinen Sozialgeschichte befasst sich die historische Kriminalitätsforschung mit der Untersuchung devianten Verhaltens in der Vergangenheit, wobei ihre Aufmerksamkeit vor allem den Spannungen zwischen „Normen, Instanzen und Medien sozialer Kontrolle“ auf der einen und „gesellschaftlichen Handlungsdeterminanten und sozialen Lagen“ auf der anderen Seite gilt. Zugleich dient ihr das variable soziokulturelle Konstrukt „Kriminalität“ als ein wesentlicher Indikator zur Ermittlung von gesamtgesellschaftlichen Zuständen und geschichtlichem Wandel.
Angeregt durch entsprechende Arbeiten englischer bzw. französischer Sozialhistoriker hat seit Anfang der 1990er Jahre auch die deutsche Kriminalitätsgeschichtsforschung ihre einstige „Staatszentriertheit“ zunehmend abgestreift und sich stattdessen verstärkt kultur- und sozialgeschichtlichen Fragestellungen zugewandt. Ihre bisher veröffentlichten, erstmals insbesondere auf der Auswertung von Gerichtsakten basierenden Studien über einzelne Regionen, Territorien, Städte oder Gemeinden gewähren mittlerweile immerhin einige exemplarische Einblicke in die Kriminalitätsgeschichte des Alten Reiches.
Unter Berufung auf Max Webers Rationalisierungstheorie hat der deutsche Historiker Gerhard Oestreich (1910 – 1978) in den späten 1960er Jahren die Frühe Neuzeit als eine Epoche der „Sozialdisziplinierung“ charakterisiert, an deren Ende die Lebensführung eines jeden Untertanen nahezu vollständig den rigorosen Normen der neuen territorialstaatlichen Policeygesetze unterworfen worden sei. Aus dem Arsenal der herrschaftlichen Implementierungsmaßnahmen habe wiederum besonders die verschärfte strafrechtliche Sanktionierung von abweichenden Verhaltensweisen dazu beigetragen, dass der sich ab dem 16. Jahrhundert herausbildende „Polizei- und Ordnungsstaat“ vorrangig die untersten Schichten der Bevölkerung dauerhaft zu einem gottesfürchtigen und obrigkeitskonformen Lebenswandel zu erziehen vermochte.1 Auf den folgenden Seiten soll nun erörtert werden, ob dieses lineare Disziplinierungskonzept auch einer kriminalitätsgeschichtlichen Überprüfung standhält.
Als ein Zweig der allgemeinen Sozialgeschichte befasst sich die historische Kriminalitätsforschung mit der Untersuchung devianten Verhaltens in der Vergangenheit, wobei ihre Aufmerksamkeit vor allem den Spannungen zwischen „Normen, Instanzen und Medien sozialer Kontrolle“ auf der einen und „gesellschaftlichen Handlungsdeterminanten und sozialen Lagen“ auf der anderen Seite gilt. Zugleich dient ihr das variable soziokulturelle Konstrukt „Kriminalität“ als ein wesentlicher Indikator zur Ermittlung von gesamtgesellschaftlichen Zuständen und geschichtlichem Wandel.
Angeregt durch entsprechende Arbeiten englischer bzw. französischer Sozialhistoriker hat seit Anfang der 1990er Jahre auch die deutsche Kriminalitätsgeschichtsforschung ihre einstige „Staatszentriertheit“ zunehmend abgestreift und sich stattdessen verstärkt kultur- und sozialgeschichtlichen Fragestellungen zugewandt. Ihre bisher veröffentlichten, erstmals insbesondere auf der Auswertung von Gerichtsakten basierenden Studien über einzelne Regionen, Territorien, Städte oder Gemeinden gewähren mittlerweile immerhin einige exemplarische Einblicke in die Kriminalitätsgeschichte des Alten Reiches.
Diese Produkte könnten Sie auch interessieren:
Die Italienpolitik Friedrich Barbarossas und die Auseinandersetzung mit der Kurie
von: Hüseyin Eryüzlü
13,00 €
Das Kaiserpaar Heinrich II. und Kunigunde: Regenten zwischen Staat und Religion
von: Jennifer Asel
34,99 €