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Aufgrund einer regelmäßigen Revision der Gesundheitsausgaben durch das Statistische Bundesamt weichen die Werte im Vergleich zu den Werten in vorjährigen Krankenhaus Rating Reports geringfügig ab. |
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Aufgrund des Umstiegs auf DRG im Jahr 2004 und des damit einhergehenden Systemwechsels betrachten wir häufig nur den Zeitraum ab 2005, um Sondereffekte durch den Systemwechsel auszuschließen. |
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Bei der International Classification of Diseases (ICD) handelt es sich um eine internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme. Derzeit findet das System ICD-10 Verwendung. |
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So gelten z. B. Selbsteinweisungen nach offizieller Dienstzeit auch als Notfälle. |
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Diese Bereinigung findet auch die folgenden Karten zu den Trägeranteilen Anwendung. |
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Im Vergleich zu den Vorgängerreports wurde die Stichprobenselektion deutscher Krankenhäuser angepasst, sodass sie der OECD-Definition der „general hospitals“ besser entspricht. Hierzu werden die psychiatrischen Kliniken aus der Stichprobe ausgeschlossen und nur die Versorgungskrankenhäuser betrachtet. |
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Das ambulante Potenzial definiert sich als der Anteil der traditionell stationär durchgeführten Fälle, die künftig prinzipiell auch ambulant durchführbar wären. |
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Raster umfassen ein Gebiet von 1 km², womit das gesamte Bundesgebiert in 216 800 einheitliche räumliche Ebenen eingeteilt wird. Die Bevölkerungsprojektion des FDZ Ruhr am RWI (2017) erlaubt somit feiner gegliederte Bevölkerungsprognosen als das Statistische Bundesamt. |
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Die Zuordnung des ambulanten Potenzials zur ICD erfolgt dadurch, dass zunächst zu jeder DRG anhand der hinterlegten Prozeduren ein ambulantes Potenzial bestimmt wird. Dieses wird den bei einer DRG erbrachten ICD oder Fachabteilungen zugeordnet. Dieser Umweg ist erforderlich, weil keine direkte Korrelation zwischen ICD und durchgeführten Prozeduren besteht. |
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Wir trennen die Altersklassen außerdem nach Geschlecht. Diese Trennung hat jedoch keine Effekte auf die Berechnungen. |
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Neben dem reinen Krankenhausbetrieb können die Jahresabschlüsse der Krankenhäuser zum Teil auch noch andere Betriebe umfassen, z. B. ein angeschlossenes Pflegeheim. |
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In einem separaten Abschnitt untersuchen wir, welche Effekte der Wechsel von Konzern- auf Einzelhausebene hätte. |
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Die KKH ist jedoch erst seit 2018 an der Befragung beteiligt. |
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Es wurde auf Bundesbankdaten getestet und kalibriert (Engelmann et al. 2003). |
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Sinkende Fördermittel führen dazu, dass die Sonderpostenquote sukzessive sinkt und damit die jährlichen Erträge durch Auflösung von Sonderposten in der GuV. Wir nehmen an, dass das Anlagevermögen konstant bleibt. Damit steigen die Abschreibungen auf nicht-gefördertes Anlagevermögen. |
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Zum Teil handelt es sich, wie erwähnt, um auf 2017 hochgerechnete Abschlüsse aus dem Jahr 2016. |
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Wir versehen dabei die PD mit einem negativen Vorzeichen, sodass die in den Tabellen dargestellten Werte leichter interpretierbar werden. Ein negatives Vorzeichen eines Wertes bedeutet dann eine Verschlechterung. |
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Geringe EWD: 36 bis 134 Personen je km²; mittlere EWD: 135 bis 400 Personen je km²; hohe EWD: 401 bis 4 531 Personen je km². |
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Wir sprechen kurz von „psychiatrischen Behandlungen“, wenn die Leistungen der drei Fachabteilungen „Psychiatrie und Psychotherapie“, der „psychotherapeutischen Medizin“ oder der „Kinder- und Jugendpsychiatrie“ (nach der Klassifikation des Statistischen Bundesamts) gemeint sind. Die Psychosomatik wird vom Statistischen Bundesamt der Fachabteilung „psychotherapeutische Medizin“ zugeordnet. |
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Zunächst bestimmen wir die Kapitalkosten und Abschreibungen in Bezug zum Anlagevermögen. Wie hoch dann ihr Anteil an den Erlösen ist, hängt davon ab, wie viel Erlöse ein Unternehmen mit dem eingesetzten Kapital erzielt, dem sogenannten Kapitalumschlag. |
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Zum Zeitpunkt der Erstellung des Reports lagen keine aktuellen Werte über 2016 vor. |
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Darunter verstehen wir hier das restliche Kapital, das nicht unter Eigenkapital oder Sonderposten fällt. |
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Die Hochrechnung erfolgt über Umsatz- und Bettenzahlen. |
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Die Daten in RWI (2016) haben gezeigt, dass die Krankenhauserlöse 81 % der Gesamterlöse der Krankenhäuser in NRW ausmachen. Wir teilen das Sachanlagevermögen auch nach diesem Schlüssel auf und nehmen an, dass das Sachanlagevermögen, das zur Erwirtschaftung von Krankenhauserlösen eingesetzt wird, förderfähig ist. |
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Die Prävalenz wurde jeweils bestimmt, indem die Fallzahlen der jeweiligen Altersklasse durch die Bevölkerungszahl dieser Altersklasse im jeweiligen Jahr geteilt wurden. |
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Siehe https://www.kbv.de/html/2017_29557.php. |
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Für eine detaillierte Erläuterung des Modells siehe Augurzky und Kolodziej (2018). Ausgangspunkt für die demografische Fortschreibung ist Variante 2 der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung (Statistisches Bundesamt 2015a). |
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Vollkräfte geben die Anzahl der auf die volle vertragsgemäße Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten an. Eine Vollkraft entspricht dabei einem Vollzeitbeschäftigten (Statistisches Bundesamt 2017a). |
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Um die Arbeitsnachfrage im Gesundheits- und Sozialwesen zu berechnen, wird für jede Altersklasse der Gesamtbevölkerung ein Personalbedarfsprofil auf Grundlage des GKV-Ausgabenprofils unterstellt, mit dem wir die einzelnen Altersklassen gewichten („gewichtete Bevölkerung“). |
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Im Modell nicht gesondert quantifiziert. |
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Coenen et al. (2016) untersuchen die Innovationsoffenheit des Gesundheitswesens. Vorschläge zur Stärkung der Innovationsoffenheit finden sich in Hartmann et al. (2017). |
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Entspricht einem BIP von weniger als 10 229 € p. a. |
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Aus den 500 Mio. € des Strukturfonds sind auch Verwaltungs- und Auswertungsausgaben zu leisten, wodurch sich der Gesamtbetrag um 4,7 Mio. € reduziert. Gleichzeitig zeigen erste Zahlen jedoch, dass die Förderung der Länder einschließlich der Krankenhausträger in manchen Fällen 50 % der förderfähigen Kosten eines Vorhabens übersteigt. |
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Die Sonderanalyse im Kapitel 4.2 im Krankenhaus Rating Report 2017 hat sich ebenfalls mit diesem Thema beschäftigt (Augurzky et al. 2017b). |
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Für folgende Länder und Jahre liegen keine Ist-Daten zu den KHG-Ausgaben vor: Schleswig-Holstein (2010), Mecklenburg-Vorpommern (2017), Berlin (2011, 2013, 2015, 2017) und Bremen (2017). |
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Beispielsweise könnten Fördermittel aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz (Konjunkturpaket II) darunterfallen. Einige Länder haben explizit solche Mittel für Krankenhäuser ausgewiesen. Andere Länder haben hingegen solche Ausgaben als Sammelposition deklariert, sodass die Aufschlüsselung nach Zuwendungsempfängern unklar ist. Ob und inwieweit in diesen Fällen Krankenhäuser Fördermittel erhielten, bleibt an dieser Stelle offen. Für Details siehe Augurzky und Pilny (2019). |